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Die eRechnung kommt !!

Der Bundesrat hat am 22.03.2024 das Wachstumschancengesetz verabschiedet. Die Änderungen des §14 UStG zur Einführung der E-Rechnungs-Pflicht im B2B-Bereich in Deutschland treten am 01.01.2025 in Kraft. Hierin wird die elektronische Rechnung geregelt, die der EU-Norm EN 16931 entsprechen muss.

Was ist eine eRechnung?

Eine eRechnung ist eine strukturierte XML-Datei, die einem genau definierten Format folgt. In Deutschland heißt dieses Format XRechnung (XML-Datei). Mit ZUGFeRD gibt es noch ein weiteres zugelassenes Format. ZUGFeRD ist eine PDF-Datei mit eingebetteter XRechnung. eRechnungen sind maschinenlesbar, aber nur durch spezielle Anzeigeprogramme menschenlesbar.

Ein Ausdruck von eRechnungen ist nicht vorgesehen. eRechnungen sind nur digital aufzubewahren und zu archivieren.

PDF-Dateien oder sonstige elektronische Formate sind keine eRechnungen!!

Kurzinfo eRechnung als PDF-Datei

Weitere Infos zur eRechnung von der IHK

Weitere Infos zur eRechnung von der Bundesverwaltung

CS-Kasse jetzt mit TSE lt. Kassensicherungsverordnung

Das Programm-Modul CS-Kasse entspricht den aktuellen gesetzlichen Vorgaben des Finanzamts.
Bons werden über eine TSE von Epson signiert und es kann auch ein entsprechender QR-Code auf den Bon gedruckt werden.
Die Epson-TSE hat im Gegensatz zu vielen anderen TSE eine Signaturlaufzeit von 5 Jahren.

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